Donnerstag, 18.06.2026
15:00 - 16:00
0,00 € - kostenfrei -
Tausende gelöschter Firmenrechner. Ransomware-Gangs erpressen Millionen. Verteilte Attacken lähmen Dienste. Täglich vernichten Cyberangriffe Wirtschaftswerte. Über 200 Milliarden Euro Schäden gingen 2025 aufs Konto von Cybercrime und hybriden Attacken. Abwehrmaßnahmen sind also ein Muss. Der europäische Gesetzgeber zieht deswegen einen weiten Schutzschirm. Ein Segment bildet die NIS2-Richtlinie.
Veranstaltungsreihe
Infoveranstaltung
Inhalte
Tausende gelöschter Firmenrechner. Ransomware-Gangs erpressen Millionen. Verteilte Attacken lähmen Dienste. Täglich vernichten Cyberangriffe Wirtschaftswerte. Über 200 Milliarden Euro Schäden gingen 2025 aufs Konto von Cybercrime und hybriden Attacken. Abwehrmaßnahmen sind also ein Muss. Der europäische Gesetzgeber zieht deswegen einen weiten Schutzschirm. Ein Segment bildet die NIS2-Richtlinie.
Um diese zentriert sich ein kostenfreies Fachgespräch zwischen Julia Straburzynski, Rechtsanwältin für IT-Recht und Datenschutz, und Matthias Kampmann, Senior Consultant.
Um was geht es?
- Was ist Cybersicherheit in der heutigen Zeit? Reale Angriffe & ihre Folgen.
- NIS-2 im Überblick: Wer ist betroffen und was ist jetzt zu tun?
- Wie ist die Beurteilung bei Konzernstrukturen?
- Risikomanagement und Pflichten verständlich erklärt
- Meldepflichten: Wann gilt welche Frist (24 Stunden, 72 Stunden, 1 Monat)?
- Geschäftsleitung: Welche Verantwortung und persönliche Haftungsrisiken trage ich?
- Was sind organisatorische Konsequenzen? Die Anforderungen und ihre Umsetzung in der Praxis: ISMS, Schulungen & wirksame Cyberhygiene.
Zielgruppe: Geschäftsführung, Fach- und Führungskräfte, generell Interessierte an der NIS2-Richtlinie und den Prozessen rund um Informationssicherheit.
Referenten: Julia Leutner, Rechtsanwältin für IT-Recht und Datenschutz bei BARTSCH Rechtsanwälte PartG mbB und Dr. Matthias Kampmann, Senior Consultant bei ibi research an der Universität Regensburg GmbH
Donnerstag, 09.07.2026
09:00 - 12:00
105,91 € inkl. MwSt.
Das Schwerbehindertenrecht, das nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) „allein zum Schutz“ schwerbehinderter Menschen ausgestaltet ist, gilt als komplex und wenig übersichtlich. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und deren praktische Anwendung im Arbeitsalltag zu kennen.
Veranstaltungsreihe
Fachseminar
Inhalte
Das Schwerbehindertenrecht ist ein Teil des Behindertenrechts und umfasst die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter sowie ihnen gleichgestellter Menschen in Deutschland. Ziel des Schwerbehindertenrechts ist es, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern sowie Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu vermeiden bzw. ihnen entgegenzuwirken.
Das Schwerbehindertenrecht, das nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) „allein zum Schutz“ schwerbehinderter Menschen ausgestaltet ist, gilt als komplex und wenig übersichtlich. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und deren praktische Anwendung im Arbeitsalltag zu kennen.
Seminarinhalt
1. Vor dem Arbeitsverhältnis
- Mindestquote
- Stellenausschreibung
- Frage nach Schwerbehinderung
- Beteiligung im Einstellungsverfahren
- Einladung zu Vorstellungsgesprächen
2. Während des Arbeitsverhältnisses
- Behindertengerechte Beschäftigung
- Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
- Teilzeitanspruch schwerbehinderter Menschen
- Stufenweise Wiedereingliederung
3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Präventionsverfahren
- Sonderkündigungsschutz
- Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich insbesondere an Fach- und Führungskräfte im Personalwesen bzw. personalverantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Referent ist Nikolaus Röhrl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht beim LGAD.
Hinweis
Teilnahmegebühr: LGAD-Mitglieder: 89,00 Euro zzgl. MwSt. pro Person Nicht-Mitglieder: 149,00 Euro zzgl. MwSt. pro Person
Mittwoch, 15.07.2026 - Mittwoch, 15.07.2026
10:00 - 12:00
0,00 € - kostenfrei -
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) wird die betriebliche Altersversorgung weiterentwickelt. Ziel ist es, die Verbreitung der bAV zu stärken – insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit geringeren Einkommen. Das BRSG II bringt keine Revolution, aber wichtige Erleichterungen, neue Gestaltungsspielräume und praxisrelevante Anpassungen für Arbeitgeber.
Veranstaltungsreihe
Fachseminar
Inhalte
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) wird die betriebliche Altersversorgung weiterentwickelt. Ziel ist es, die Verbreitung der bAV zu stärken – insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit geringeren Einkommen. Das BRSG II bringt keine Revolution, aber wichtige Erleichterungen, neue Gestaltungsspielräume und praxisrelevante Anpassungen für Arbeitgeber.
In unserem kostenfreien Fachseminar Betriebsberatung „Betriebsrentenstärkungsgesetz II im Fokus“ am 15.07.2026, 10:00 – 12:00 Uhr, erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen, deren Bedeutung für Unternehmen und konkrete Ansatzpunkte für eine strategische sowie rechtssichere Umsetzung.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem mehr Flexibilität in der bAV, verbesserte Fördermöglichkeiten, neue Optionen zur Vereinfachung und Risikoreduzierung sowie Impulse zur Stärkung der Arbeitgebermarke.
Agenda
1. Warum es das BRSG II braucht
2. Überblick: die wichtigsten Änderungen
- mehr Spielräume bei vorzeitiger Betriebsrente
- stärkere Förderung von Geringverdienern
- Flexibilisierung zentraler Modelle
3. Relevante Neuerungen für Arbeitgeber
- Förderung und Finanzierung
- neue Zugänge zur bAV
- Vereinfachung und Entlastung für Unternehmen
- mehr Flexibilität für Beschäftigte
- weitere praxisrelevante Anpassungen, u. a. Digitalisierung, Auszahlungsoptionen und Lebensversicherungs-Lösungen
4. Ausblick und Bewertung
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Personen, die strategisch, rechtlich oder operativ mit der Gestaltung, Anpassung oder Beratung betrieblicher Altersversorgungsmodelle befasst sind – insbesondere aus bAV, HR, Compensation & Benefits, Recht, Arbeitgeberverbänden sowie Beratung und Implementierung.
Referentinnen: Melanie Jura ist seit 2020 Vorstand der Hamburger Pensionsverwaltung eG und der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG sowie weiterer Versorgungseinrichtungen. Die Juristin verfügt über langjährige Erfahrung in der betrieblichen Altersversorgung, unter anderem bei AON und als Interimsvorstand der PENSIONSKASSE Deutscher Genossenschaften.
Susanne Lang ist Juristin im Pension Consulting und berät Unternehmen sowie Versorgungseinrichtungen zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Seit 2016 arbeitet sie im bAV-Consulting an der Schnittstelle von Recht und Praxis. Ihr Fokus liegt auf verständlicher und greifbarer betrieblicher Altersvorsorge.
Donnerstag, 23.07.2026
10:00 - 11:00
0,00 € - kostenfrei -
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Veranstaltungsreihe
Informationsveranstaltung
Inhalte
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Dienstag, 06.10.2026
10:00 - 11:00
0,00 € - kostenfrei -
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Donnerstag, 12.11.2026
09:00 - 12:00
105,91 € inkl. MwSt.
Nähere Informationen folgen in Kürze.
Veranstaltungsreihe
Fachseminar
Inhalte
Referentin ist Miroslava Sauerbier, Rechtsanwältin beim LGAD.
Hinweis
Teilnahmegebühr: LGAD-Mitglieder: 89,00 Euro zzgl. MwSt. pro Person Nicht-Mitglieder: 149,00 Euro zzgl. MwSt. pro Person